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ALS: „Dinkel ist kein Urgetreide“

Der Arbeitskreis ALS hat in seiner Tagung beschlossen, dass Dinkel nicht als „Urweizen“ oder „Urweizenart“ bezeichnet werden darf. Warum die Kennzeichnung als irreführend eingestuft wird.

Dinkel ist als Brotgetreideart für viele Bäckereien und ihre Kunden vor allem in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Dies ist Teil eines Trends hin zu Vielfalt der Rohstoffe, aber auch zu alten, teilweise seit vielen Jahren in Vergessenheit geratenen Getreidesorten, wie neben dem Dinkel auch Einkorn und Emmer.  

In der Vergangenheit mussten wir uns vor allem mit der Frage beschäftigen, ob Dinkel zum Beispiel im Zutatenverzeichnis als „Weizen“ oder „Dinkelweizen“ bezeichnet werden muss. Einige Bäcker haben dieses Problem gelöst, indem sie in ihrer Zutatenliste neben der Bezeichnung „Dinkel“ die Angabe „eine Urweizenart“ hinzufügen. 

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat nun in seiner 117. Arbeitstagung beschlossen, dass die Kennzeichnung eines Dinkelproduktes mit einer ergänzenden Angabe zur Urform, wie zum Beispiel „eine Urweizenart“, als irreführend anzusehen sei, wenn es sich um Dinkel handelt, in welchen moderner Weichweizen gezielt eingekreuzt wurde. Der ALS will eine Angabe wie „Urweizen“ oder „Urweizenart“ nur dann zulassen, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass ausschließlich eine traditionelle Dinkelsorte verwendet wurde, die etwa bis zum Jahr 1900 gezüchtet wurde. Der ALS unterstellt, dass ab diesem Datum moderner Weichweizen bewusst in den Dinkel eingezüchtet worden ist. Der Begriff „Urgetreide“ wird zwar in dem Beschluss nicht ausdrücklich genannt, dürfte aber als Oberbegriff von „Urweizen“ ebenso unter diese Regelung fallen. 

Ausdrücklich ausgenommen sind lediglich die di- und tetraploiden Weizenarten Einkorn und Emmer. Sie dürfen nach Auffassung des ALS weiterhin als „Urweizen“ und damit auch als „Urgetreide“ bezeichnet werden.  

Den vom ALS geforderten Dinkel gibt es vermutlich gar nicht 

Nach unseren ersten Recherchen gibt es ohnehin nur wenige Sorten, die vor 1900 gezüchtet wurden. Sie finden sich jedoch heute nicht mehr im Markt. Und bei jüngeren Dinkelsorten ist nicht immer nachvollziehbar, ob Weichweizen bewusst eingezüchtet wurde. Der ALS stellt in seinem Beschluss also Kriterien auf, die möglicherweise niemand erfüllen kann. Es muss die Frage gestellt werden, warum der ALS nicht offen darlegt, dass er eine Bezeichnung des Dinkels als „Urweizen“ generell ablehnt. 

Der Zentralverband und der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) lehnen die Entscheidung des ALS als falsch ab. Unterstützt werden sie dabei vom Wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Brotinstitutes. Ziel ist es, den ALS zu einer Rücknahme oder zumindest zu einer Korrektur des Beschlusses zu bewegen.  

Beanstandungen sind zu erwarten 

Beschlüsse des ALS haben zwar keine Rechtskraft, die mit denen eines Gesetzes vergleichbar sind. Die Lebensmittelkontrolleure beachten sie in der Regel jedoch. Es ist daher zu erwarten, dass es in Zukunft vermehrt zu Beanstandungen kommt, wenn Dinkel als „Urweizen“ oder „Urgetreide“ bezeichnet wird. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich entweder mit Ihrem Landesinnungsverband oder dem Zentralverband in Verbindung zu setzen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass Ihre Kunden die Bezeichnungen „Urgetreide“ und „Urweizen“ richtig verstehen und somit keine Täuschung vorliegt.